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ARGVP 2009 3545

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3545 2.4 Schuldbetreibung und Konkurs 3545 Rechtsöffnung. Auslegung einer Konkubinatsklausel. Vorbehält-lich einer anderen Vereinbarung entfällt die (Unterhalts-)Beitragspflicht Ansprüche für sich selbst.“ bei Wiederverheiratung der berechtigten Partei (Art. 130 Abs. 2 ZGB). Fall, in dem die berechtigte Partei eine eingetragene Partnerschaft eingeht. Vorliegen einer anderen Vereinbarung verneint. Aus den Erwägungen: 1. Erhebt ein Schuldner gegen eine Betreibung Rechtsvo

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 3545

B. Gerichtsentscheide 3545 2.4 Schuldbetreibung und Konkurs 3545 Rechtsöffnung. Auslegung einer Konkubinatsklausel. Vorbehält-lich einer anderen Vereinbarung entfällt die (Unterhalts-)Beitragspflicht Ansprüche für sich selbst.“ bei Wiederverheiratung der berechtigten Partei (Art. 130 Abs. 2 ZGB). Fall, in dem die berechtigte Partei eine eingetragene Partnerschaft eingeht. Vorliegen einer anderen Vereinbarung verneint. Aus den Erwägungen: 1. Erhebt ein Schuldner gegen eine Betreibung Rechtsvo

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