B. Gerichtsentscheide 3543 3543 Amtsbefehl. Abstellen von Fahrzeugen auf einem Grundstück (Art. 231 Ziff. 1 und 3 ZPO). Aus den Erwägungen: 1. Gemäss Art. 231 ZPO ist das summarische Befehlsverfahren vor dem Einzelrichter zulässig: 1. zur schnellen Handhabung klaren Rechtes bei nicht streitigen oder sofort beweisbaren tatsächlichen Verhältnissen; 2. zur Erhaltung des bestehenden Zustandes oder zu andern vorläufigen Anordnungen, die notwendig sind, um einer Partei vor oder während des Prozess
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 3543
B. Gerichtsentscheide 3543 3543 Amtsbefehl. Abstellen von Fahrzeugen auf einem Grundstück (Art. 231 Ziff. 1 und 3 ZPO). Aus den Erwägungen: 1. Gemäss Art. 231 ZPO ist das summarische Befehlsverfahren vor dem Einzelrichter zulässig: 1. zur schnellen Handhabung klaren Rechtes bei nicht streitigen oder sofort beweisbaren tatsächlichen Verhältnissen; 2. zur Erhaltung des bestehenden Zustandes oder zu andern vorläufigen Anordnungen, die notwendig sind, um einer Partei vor oder während des Prozess
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