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ARGVP 2009 3541

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3541 Regelungspunkten. Daher kann nicht ein derart gewichtiger Rege-lungspunkt nachträglich angepasst werden, ohne dass das Gesamt-gefüge der Scheidungskonvention betroffen wäre. Die Ehegatten müssten daher wohl ihre gesamte Scheidungskonvention rückwirkend neu aushandeln, wenn diese Schulden zusätzlich zu berücksichtigen wären. Falls eine Einigung nicht mehr zu erreichen wäre, müsste das Gericht über alle Nebenfolgen der Scheidung entscheiden, so dass im Ergebnis das gesam

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 3541

B. Gerichtsentscheide 3541 Regelungspunkten. Daher kann nicht ein derart gewichtiger Rege-lungspunkt nachträglich angepasst werden, ohne dass das Gesamt-gefüge der Scheidungskonvention betroffen wäre. Die Ehegatten müssten daher wohl ihre gesamte Scheidungskonvention rückwirkend neu aushandeln, wenn diese Schulden zusätzlich zu berücksichtigen wären. Falls eine Einigung nicht mehr zu erreichen wäre, müsste das Gericht über alle Nebenfolgen der Scheidung entscheiden, so dass im Ergebnis das gesam

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