B. Gerichtsentscheide 3535 3535 Ehescheidung. Berufliche Vorsorge. Angemessene Entschädigung, wenn bei einem Ehegatten ein Vorsorgefall bereits eingetreten ist (Art. 124 Abs. 1 ZGB). Aus den Erwägungen: 1. Ist bei einem oder bei beiden Ehegatten ein Vorsorgefall bereits eingetreten oder können aus andern Gründen Ansprüche aus der be-ruflichen Vorsorge, die während der Dauer der Ehe erworben worden sind, nicht geteilt werden, so ist eine angemessene Entschädigung geschuldet (Art. 124 Abs. 1
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 3535
B. Gerichtsentscheide 3535 3535 Ehescheidung. Berufliche Vorsorge. Angemessene Entschädigung, wenn bei einem Ehegatten ein Vorsorgefall bereits eingetreten ist (Art. 124 Abs. 1 ZGB). Aus den Erwägungen: 1. Ist bei einem oder bei beiden Ehegatten ein Vorsorgefall bereits eingetreten oder können aus andern Gründen Ansprüche aus der be-ruflichen Vorsorge, die während der Dauer der Ehe erworben worden sind, nicht geteilt werden, so ist eine angemessene Entschädigung geschuldet (Art. 124 Abs. 1
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