B. Gerichtsentscheide 2283 in diesem Zusammenhang jeder unnötigen Gefahr des Missbrauchs vorzubeugen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fremdangaben nicht immer dem aktuellsten Stand der Dinge entsprechen und die Unter-bringung von Geisteskranken oder Suchtgefährdeten auf Veranlas-sung von Familienmitgliedern ein erhöhtes Risiko einer ungerechtfer-tigen Freiheitsentziehung bringt (Elisabeth Scherwey, Das Verfahren bei der vorsorglichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung, La-chen/St.Gallen 2004
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 2283
B. Gerichtsentscheide 2283 in diesem Zusammenhang jeder unnötigen Gefahr des Missbrauchs vorzubeugen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fremdangaben nicht immer dem aktuellsten Stand der Dinge entsprechen und die Unter-bringung von Geisteskranken oder Suchtgefährdeten auf Veranlas-sung von Familienmitgliedern ein erhöhtes Risiko einer ungerechtfer-tigen Freiheitsentziehung bringt (Elisabeth Scherwey, Das Verfahren bei der vorsorglichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung, La-chen/St.Gallen 2004
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