B. Gerichtsentscheide 2282 2282 Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Die vorsorgliche Einweisung einer Patientin in die psychiatrische Klinik durch eine Medizinalperson kann nicht bloss gestützt auf Fremdangaben erfolgen, sondern setzt eine persönliche Untersuchung durch die einweisende Ärztin voraus. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin wurde von ihrer Hausärztin betreut und stand gleichzeitig bei einem Facharzt aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie in Behandlung. Als sich bei der in e
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 2282
B. Gerichtsentscheide 2282 2282 Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Die vorsorgliche Einweisung einer Patientin in die psychiatrische Klinik durch eine Medizinalperson kann nicht bloss gestützt auf Fremdangaben erfolgen, sondern setzt eine persönliche Untersuchung durch die einweisende Ärztin voraus. Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin wurde von ihrer Hausärztin betreut und stand gleichzeitig bei einem Facharzt aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie in Behandlung. Als sich bei der in e
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