B. Gerichtsentscheide 2280 1. Verwaltungsgericht 2280 Stimmrechtsbeschwerde. Anfechtung eines Gemeinderatsbeschlus-ses, der die Kosten für die Renovation eines Gebäudes als gebunde-ne Ausgabe bezeichnet und die Zulässigkeit eines Ausgabenreferen-dums verneint. Ist ein Gebäude dem Finanzvermögen zuzurechnen, gelten Aufwen-dungen für Renovationen unter Umständen nicht als Ausgaben und unterliegen schon deshalb nicht dem Ausgabenreferendum. Aus den Erwägungen: 1. Der Regierungsrat hat die Str
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 2280
B. Gerichtsentscheide 2280
1. Verwaltungsgericht 2280 Stimmrechtsbeschwerde. Anfechtung eines Gemeinderatsbeschlus-ses, der die Kosten für die Renovation eines Gebäudes als gebunde-ne Ausgabe bezeichnet und die Zulässigkeit eines Ausgabenreferen-dums verneint. Ist ein Gebäude dem Finanzvermögen zuzurechnen, gelten Aufwen-dungen für Renovationen unter Umständen nicht als Ausgaben und unterliegen schon deshalb nicht dem Ausgabenreferendum. Aus den Erwägungen: 1. Der Regierungsrat hat die Str
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