A. Verwaltungsentscheide 1483 massgebend ist, denn Gestaltungsvorschriften schützen nicht die Auf-fassung von Fachleuten (wie dem Rekurrenten), sondern diejenige des Durchschnittsbetrachters. d) Nach dem Gesagten folgt, dass der Rekurrent auch kein eige-nes schützwürdiges Interesse an die Aufhebung des Baugesuchs- und Einspracheentscheids vom 19. November 2008 gehabt hätte, weil die erfolgreiche Einsprache ihm keinen praktischen Nutzen wirtschaft-licher oder ideeller Natur bringen würde. Depa
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 1483
A. Verwaltungsentscheide 1483 massgebend ist, denn Gestaltungsvorschriften schützen nicht die Auf-fassung von Fachleuten (wie dem Rekurrenten), sondern diejenige des Durchschnittsbetrachters.
d) Nach dem Gesagten folgt, dass der Rekurrent auch kein eige-nes schützwürdiges Interesse an die Aufhebung des Baugesuchs- und Einspracheentscheids vom 19. November 2008 gehabt hätte, weil die erfolgreiche Einsprache ihm keinen praktischen Nutzen wirtschaft-licher oder ideeller Natur bringen würde. Depa
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