A. Verwaltungsentscheide 1481 1481 Verfahren. Unzulässigkeit der Verfahrenssistierung. Aus den Erwägungen: 6. a) Soweit die Rekurrenten ersuchen, das Rekursverfahren bis zum Abschluss der Totalrevision des Zonenplans zu sistieren, gilt es festzuhalten, dass eine Verfahrenssistierung aufgrund einer beabsich-tigten Rechtsänderung nur zulässig ist, wenn neue Vorschriften be-reits beschlossen oder zumindest aufgelegt sind (Alfred Kölz et al., Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kanto
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 1482
A. Verwaltungsentscheide 1481 1481 Verfahren. Unzulässigkeit der Verfahrenssistierung. Aus den Erwägungen: 6. a) Soweit die Rekurrenten ersuchen, das Rekursverfahren bis zum Abschluss der Totalrevision des Zonenplans zu sistieren, gilt es festzuhalten, dass eine Verfahrenssistierung aufgrund einer beabsich-tigten Rechtsänderung nur zulässig ist, wenn neue Vorschriften be-reits beschlossen oder zumindest aufgelegt sind (Alfred Kölz et al., Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kanto
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