A. Verwaltungsentscheide 1479 1479 Nutzungsplanverfahren. Gestaltungsplan. Der Erlass eines Sonder-nutzungsplans ist zurückzustellen, solange der Zonenplan noch nicht in Kraft getreten ist. Aus den Erwägungen: 6. a) In Zusammenhang mit dem Erlass des Gestaltungsplans beanstanden die Rekurrenten insbesondere dessen gleichzeitigen Er-lass mit dem Teilzonenplan S., um eine erhöhte Überbauungsdichte für ein privates Bauprojekt zu ermöglichen. In der Folge soll das Ver-hältnis des Sondernutzungsp
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 1479
A. Verwaltungsentscheide 1479 1479 Nutzungsplanverfahren. Gestaltungsplan. Der Erlass eines Sonder-nutzungsplans ist zurückzustellen, solange der Zonenplan noch nicht in Kraft getreten ist. Aus den Erwägungen: 6. a) In Zusammenhang mit dem Erlass des Gestaltungsplans beanstanden die Rekurrenten insbesondere dessen gleichzeitigen Er-lass mit dem Teilzonenplan S., um eine erhöhte Überbauungsdichte für ein privates Bauprojekt zu ermöglichen. In der Folge soll das Ver-hältnis des Sondernutzungsp
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