A. Verwaltungsentscheide 1478 (Regenwasserbecken/Zisterne mit Bewässerungssystem) auf einer blossen Absichtserklärung der Rekurrentin; gesicherte Anhaltspunkte über deren Ausgestaltung und Grössenordnung bestehen zum heuti-gen Zeitpunkt keine. Der vorhandene Wasseranschluss an der West-fassade des Attikageschosses jedenfalls vermag keine technische Bedingtheit des strittigen Anbaus zu begründen. Selbst wenn im Ge-räteraum tatsächlich einmal eine �Bewässerungszentrale“ mit Regen-wassertank und e
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 1478
A. Verwaltungsentscheide 1478 (Regenwasserbecken/Zisterne mit Bewässerungssystem) auf einer blossen Absichtserklärung der Rekurrentin; gesicherte Anhaltspunkte über deren Ausgestaltung und Grössenordnung bestehen zum heuti-gen Zeitpunkt keine. Der vorhandene Wasseranschluss an der West-fassade des Attikageschosses jedenfalls vermag keine technische Bedingtheit des strittigen Anbaus zu begründen. Selbst wenn im Ge-räteraum tatsächlich einmal eine �Bewässerungszentrale“ mit Regen-wassertank und e
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