A. Verwaltungsentscheide 1477 für Schutzmassnahmen nach Art. 80 Abs. 1 BauG alleine der Kanton zuständig ist. b) Die Kommission Planung und Baubewilligung der Gemeinde H. ist der Ansicht, dass das vorliegende Bauprojekt Art. 53 Abs. 7 des Baureglements der Gemeinde H. (nachfolgend BauR H.) widerspre-che und sieht sich deshalb befugt, um den Erhalt von Vorgärten zu si-chern, die Parkplatzerweiterung zu verweigern. Gemäss Art. 53 Abs. 7 BauR H. kann die Erstellung von Abstellflächen für Motorfah
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 1477
A. Verwaltungsentscheide 1477 für Schutzmassnahmen nach Art. 80 Abs. 1 BauG alleine der Kanton zuständig ist.
b) Die Kommission Planung und Baubewilligung der Gemeinde H. ist der Ansicht, dass das vorliegende Bauprojekt Art. 53 Abs. 7 des Baureglements der Gemeinde H. (nachfolgend BauR H.) widerspre-che und sieht sich deshalb befugt, um den Erhalt von Vorgärten zu si-chern, die Parkplatzerweiterung zu verweigern. Gemäss Art. 53 Abs. 7 BauR H. kann die Erstellung von Abstellflächen für Motorfah
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