opencaselaw.ch

ARGVP 2009 1474

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1474 1474 Bauen ausserhalb der Bauzone. Für einen unbewilligten Schrei-nereibetrieb kann in der Landwirtschaftszone nachträglich keine Be-willigung erteilt werden Aus den Erwägungen: 4. Der Rekurrent ist Eigentümer der Parzelle Nr. X in der Land- wirtschaftszone mit einem Wohnhaus und einem Stall. Die bestrittene, ohne Bewilligung eingerichtete Schreinerei befindet sich somit aus-serhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone. a) Die Landwirtschaftszone dient der lan

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2009 1474

A. Verwaltungsentscheide 1474 1474 Bauen ausserhalb der Bauzone. Für einen unbewilligten Schrei-nereibetrieb kann in der Landwirtschaftszone nachträglich keine Be-willigung erteilt werden Aus den Erwägungen: 4. Der Rekurrent ist Eigentümer der Parzelle Nr. X in der Land- wirtschaftszone mit einem Wohnhaus und einem Stall. Die bestrittene, ohne Bewilligung eingerichtete Schreinerei befindet sich somit aus-serhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone.

a) Die Landwirtschaftszone dient der lan

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung