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ARGVP 2008 3531

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3531 2.6 Öffentliches Recht 3531 Anwalt/Anwältin. Eintragung einer deutschen Rechtsanwältin in die EU-Anwaltsliste wegen Nichterreichens der für eine ständige Ver-tretung von Parteien vor Gerichtsbehörden in der Schweiz geforderten Anzahl Arbeitstage verweigert (Art. 28 BGFA). Aus den Erwägungen: Somit ist zu entscheiden, ob dem Antrag von Rechtsanwältin X. um Eintragung in die öffentliche Liste der Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA gemäss Art.

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 3531

B. Gerichtsentscheide 3531

2.6 Öffentliches Recht 3531 Anwalt/Anwältin. Eintragung einer deutschen Rechtsanwältin in die EU-Anwaltsliste wegen Nichterreichens der für eine ständige Ver-tretung von Parteien vor Gerichtsbehörden in der Schweiz geforderten Anzahl Arbeitstage verweigert (Art. 28 BGFA). Aus den Erwägungen: Somit ist zu entscheiden, ob dem Antrag von Rechtsanwältin X. um Eintragung in die öffentliche Liste der Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA gemäss Art.

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