B. Gerichtsentscheide 3528 besteht, das Departement Gesundheit einer Übertragung zustimmen würde und bei der Verwertung mit grosser Wahrscheinlichkeit ein im Verhältnis zum angegebenen durchschnittlichen Nettoeinkommen angemessener Ertrag gelöst werden könnte, würde die Aufsichts-behörde die Pfändbarkeit bzw. Verwertbarkeit der Zulassungs-bewilligung grundsätzlich bejahen. Weil die erwähnten Vorausset-zungen zurzeit jedoch nicht als erstellt gelten können, ist die Beschwerde – zumindest im je
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 3528
B. Gerichtsentscheide 3528
besteht, das Departement Gesundheit einer Übertragung zustimmen würde und bei der Verwertung mit grosser Wahrscheinlichkeit ein im Verhältnis zum angegebenen durchschnittlichen Nettoeinkommen angemessener Ertrag gelöst werden könnte, würde die Aufsichts-behörde die Pfändbarkeit bzw. Verwertbarkeit der Zulassungs-bewilligung grundsätzlich bejahen. Weil die erwähnten Vorausset-zungen zurzeit jedoch nicht als erstellt gelten können, ist die Beschwerde – zumindest im je
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