B. Gerichtsentscheide 3524 2.4 Schuldbetreibung und Konkurs 3524 Betreibungsort (Art. 53 SchKG) und Pfändungsanschluss (Art. 110 SchKG) bei Wohnsitzwechsel des Schuldners. Verhältnis der beiden Bestimmungen zueinander. Aus den Erwägungen: Das Prinzip des gesetzmässigen Betreibungsortes gilt für die ganze Betreibung: Alle Stadien des Verfahrens müssen grundsätzlich am richtigen Ort durchgeführt werden. Das kann unter Umständen dazu führen, dass im Verlauf des Verfahrens das Forum ändert,
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 3524
B. Gerichtsentscheide 3524
2.4 Schuldbetreibung und Konkurs 3524 Betreibungsort (Art. 53 SchKG) und Pfändungsanschluss (Art. 110 SchKG) bei Wohnsitzwechsel des Schuldners. Verhältnis der beiden Bestimmungen zueinander. Aus den Erwägungen: Das Prinzip des gesetzmässigen Betreibungsortes gilt für die ganze Betreibung: Alle Stadien des Verfahrens müssen grundsätzlich am richtigen Ort durchgeführt werden. Das kann unter Umständen dazu führen, dass im Verlauf des Verfahrens das Forum ändert,
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