B. Gerichtsentscheide 3522 schliessen können, die Einvernahme der vom Beschwerdeführer beantragten Zeugen würde mutmasslich keinen Erkenntnisgewinn bringen, da der Sachverhalt insbesondere auf Grund der glaubhaften Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der polizeilichen Einvernahme nachgewiesen sei. 3522 Gewässerschutz. Verantwortlichkeit einer Generalunternehmerin für ihre Subunternehmer (vgl. Art. 102 StGB). Aus den Erwägungen: 1.1 Die Untersuchungsbehörden haben in der Strafu
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 3522
B. Gerichtsentscheide 3522
schliessen können, die Einvernahme der vom Beschwerdeführer beantragten Zeugen würde mutmasslich keinen Erkenntnisgewinn bringen, da der Sachverhalt insbesondere auf Grund der glaubhaften Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der polizeilichen Einvernahme nachgewiesen sei. 3522 Gewässerschutz. Verantwortlichkeit einer Generalunternehmerin für ihre Subunternehmer (vgl. Art. 102 StGB). Aus den Erwägungen: 1.1 Die Untersuchungsbehörden haben in der Strafu
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP KG