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ARGVP 2008 3517

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3517 2. Obergericht und übrige Gerichte 2.1 Zivilrecht 3517 Notwegrecht. Passivlegitimation (Art. 694 Abs. 2 ZGB). Klage-abweisung zurzeit. Bestehen mehrere Möglichkeiten der Notweg-verbindung, so richtet sich der Anspruch gemäss Art. 694 Abs. 2 ZGB in erster Linie gegen den Nachbarn, dem die Gewährung des Notweges der früheren Eigentums- und Wegverhältnisse wegen am ehesten zugemutet werden darf und im Weiteren gegen denjenigen, für den der Notweg am wenigsten schäd

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 3517

B. Gerichtsentscheide 3517

2. Obergericht und übrige Gerichte 2.1 Zivilrecht 3517 Notwegrecht. Passivlegitimation (Art. 694 Abs. 2 ZGB). Klage-abweisung zurzeit. Bestehen mehrere Möglichkeiten der Notweg-verbindung, so richtet sich der Anspruch gemäss Art. 694 Abs. 2 ZGB in erster Linie gegen den Nachbarn, dem die Gewährung des Notweges der früheren Eigentums- und Wegverhältnisse wegen am ehesten zugemutet werden darf und im Weiteren gegen denjenigen, für den der Notweg am wenigsten schäd

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