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ARGVP 2008 2279

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2279 2279 Erwerbseinkommen Selbständigerwerbender: Der Forderungsver-zicht des Gläubigers ist beim Darlehensschuldner dann als ein-kommens- bzw. ertragserhöhend zu qualifizieren, wenn ein unbeteiligter Dritter auf seine Forderung verzichtet. Verzichtet ein naher Verwandter eines Selbständigerwerbenden auf die Rück-forderung des Darlehens, kann es sich um eine steuerbefreite Schenkung handeln (höchstrichterliche Korrektur einer kantonalen Praxis). Wurde einem selbständ

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 2279

B. Gerichtsentscheide 2279

2279 Erwerbseinkommen Selbständigerwerbender: Der Forderungsver-zicht des Gläubigers ist beim Darlehensschuldner dann als ein-kommens- bzw. ertragserhöhend zu qualifizieren, wenn ein unbeteiligter Dritter auf seine Forderung verzichtet. Verzichtet ein naher Verwandter eines Selbständigerwerbenden auf die Rück-forderung des Darlehens, kann es sich um eine steuerbefreite Schenkung handeln (höchstrichterliche Korrektur einer kantonalen Praxis). Wurde einem selbständ

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