B. Gerichtsentscheide 2275 1. Verwaltungsgericht 2275 Bestandesgarantie innerhalb der Bauzonen. Der freiwillige Abbruch und Wiederaufbau einer bestehenden Baute, welche der Nut-zungsordnung oder den Bauvorschriften nicht entspricht, bedarf auch dann erneut einer Baubewilligung, wenn der Wiederaufbau im ursprünglichen Umfang erfolgt (Art. 94 Abs. 3 und 4 des kantonalen Baugesetzes). Aus den Erwägungen: 2. Bei den Vorinstanzen drehte sich der Streit vornehmlich darum, ob die spätestens 19
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 2275
B. Gerichtsentscheide 2275
1. Verwaltungsgericht 2275 Bestandesgarantie innerhalb der Bauzonen. Der freiwillige Abbruch und Wiederaufbau einer bestehenden Baute, welche der Nut-zungsordnung oder den Bauvorschriften nicht entspricht, bedarf auch dann erneut einer Baubewilligung, wenn der Wiederaufbau im ursprünglichen Umfang erfolgt (Art. 94 Abs. 3 und 4 des kantonalen Baugesetzes). Aus den Erwägungen: 2. Bei den Vorinstanzen drehte sich der Streit vornehmlich darum, ob die spätestens 19
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