A. Verwaltungsentscheide 1473 1473 Stimmrechtsbeschwerde. Der Gegenstand der Abstimmung muss klar erkennbar sein. Die Abstimmungsfrage ist wenn immer möglich positiv zu formulieren und darf weder irreführend noch suggestiv sein. Sachverhalt: Am 3. April 2007 beschloss der Gemeinderat Q. die Schaffung einer 80-Prozent-Stelle für die Schulsozial- und Jugendarbeit. Diesen Beschluss unterstellte er dem freiwilligen Referendum. Das Re-ferendum kam mit 41 Unterschriften zustande. Darauf beschlo
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 1473
A. Verwaltungsentscheide 1473
1473 Stimmrechtsbeschwerde. Der Gegenstand der Abstimmung muss klar erkennbar sein. Die Abstimmungsfrage ist wenn immer möglich positiv zu formulieren und darf weder irreführend noch suggestiv sein. Sachverhalt: Am 3. April 2007 beschloss der Gemeinderat Q. die Schaffung einer 80-Prozent-Stelle für die Schulsozial- und Jugendarbeit. Diesen Beschluss unterstellte er dem freiwilligen Referendum. Das Re-ferendum kam mit 41 Unterschriften zustande. Darauf beschlo
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