A. Verwaltungsentscheide 1467 Umwelt, Stand: 21. August 2008). Die Häufigkeit der Geruchsklagen, die Beobachtungen des Amts für Umwelt sowie die weite Ausdehnung des lästigen Geruchs lassen die Schlussfolgerung zu, dass die bestehende Geruchsbelastung als übermässig zu qualifizieren ist. Verschiedene Personen beklagen aufgrund der Geruchsemissionen zudem psychische oder physische Belastungen, womit deren Ge-sundheit unmittelbar betroffen ist. Damit liegt ein wichtiger Grund vor, welcher höher
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 1467
A. Verwaltungsentscheide 1467
Umwelt, Stand: 21. August 2008). Die Häufigkeit der Geruchsklagen, die Beobachtungen des Amts für Umwelt sowie die weite Ausdehnung des lästigen Geruchs lassen die Schlussfolgerung zu, dass die bestehende Geruchsbelastung als übermässig zu qualifizieren ist. Verschiedene Personen beklagen aufgrund der Geruchsemissionen zudem psychische oder physische Belastungen, womit deren Ge-sundheit unmittelbar betroffen ist. Damit liegt ein wichtiger Grund vor, welcher höher
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