A. Verwaltungsentscheide 1465 Art. 15 USG ermittelte Immissionsgrenzwert nicht mehr überschritten wird, hat der Gemeinderat T. die Sanierungsmassnahme zu über-prüfen. Daher erscheint es zweckmässig nach dem Einbau der Holzjalousien an den im Lärmgutachten aufgeführten Messpunkten eine Abnahmemessung vorzunehmen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Bauherrschaft verpflichtet wäre, entsprechende verschärfte Sanie-rungsmassnahmen zu treffen, wenn nachts bei gekipptem Fenster der Schallpegel von 60
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 1465
A. Verwaltungsentscheide 1465
Art. 15 USG ermittelte Immissionsgrenzwert nicht mehr überschritten wird, hat der Gemeinderat T. die Sanierungsmassnahme zu über-prüfen. Daher erscheint es zweckmässig nach dem Einbau der Holzjalousien an den im Lärmgutachten aufgeführten Messpunkten eine Abnahmemessung vorzunehmen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Bauherrschaft verpflichtet wäre, entsprechende verschärfte Sanie-rungsmassnahmen zu treffen, wenn nachts bei gekipptem Fenster der Schallpegel von 60
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