A. Verwaltungsentscheide 1461 1461 Baubewilligungsverfahren. Vorsorgliche Immissionsbegrenzung bei einer Autowaschanlage (Art. 11 Abs. 2 USG). Aus den Erwägungen: 3. Umstritten ist weiter die Dauer der zulässigen Betriebszeiten der projektierten öffentlich zugänglichen Waschanlage, jedoch nicht der Tankstelle. Die Vorinstanz hat die Betriebszeiten der Wasch-anlage (und der Tankstelle) von 07–22 Uhr festgelegt und sich dabei das Recht vorbehalten, die Betriebszeiten im Falle von Lärm-beläs
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2008 1461
A. Verwaltungsentscheide 1461
1461 Baubewilligungsverfahren. Vorsorgliche Immissionsbegrenzung bei einer Autowaschanlage (Art. 11 Abs. 2 USG). Aus den Erwägungen: 3. Umstritten ist weiter die Dauer der zulässigen Betriebszeiten der projektierten öffentlich zugänglichen Waschanlage, jedoch nicht der Tankstelle. Die Vorinstanz hat die Betriebszeiten der Wasch-anlage (und der Tankstelle) von 07–22 Uhr festgelegt und sich dabei das Recht vorbehalten, die Betriebszeiten im Falle von Lärm-beläs
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