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ARGVP 2007 3512

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3512 Parzelle Nr. 946 auf einer Fläche von rund 350m2 als Spielwiese zu benützen.“ Wie das Zitat verdeutlicht, sieht der Vertrag keine uneingeschränkte Nutzung der rund 350m2 Wiese vor. Vielmehr definiert der Vertrag die Nutzung unmissverständlich, indem die Wiese als Spielwiese zu benützen ist. In diesem eingeschränkten Sinn, d.h. der Benützung zu Spielzwecken, kann dem klägerischen Rechtsbegehren entsprochen werden. Demzufolge ist festzustellen, dass dem Kläger das

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 3512

B. Gerichtsentscheide 3512

Parzelle Nr. 946 auf einer Fläche von rund 350m2 als Spielwiese zu benützen.“ Wie das Zitat verdeutlicht, sieht der Vertrag keine uneingeschränkte Nutzung der rund 350m2 Wiese vor. Vielmehr definiert der Vertrag die Nutzung unmissverständlich, indem die Wiese als Spielwiese zu benützen ist. In diesem eingeschränkten Sinn, d.h. der Benützung zu Spielzwecken, kann dem klägerischen Rechtsbegehren entsprochen werden. Demzufolge ist festzustellen, dass dem Kläger das

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