B. Gerichtsentscheide 2274 Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt und dieses in der Folge abgewiesen wurde (oder in Fällen nach Art. 62 Abs. 1 Satz 2 BGG). Im Übrigen aber stellt das Nichteintreten auf eine Beschwerde mangels rechtzeitiger Leistung des Kostenvorschusses regelmässig keinen überspitzten Formalismus dar, sofern die Säumnisfolge – wie hier – rechtsgenüglich angedroht wurde (Urteil des Bundesgerichts 9C_715/2007). 2274 Bewilligung einer Mobilfunkantenne au
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 2274
B. Gerichtsentscheide 2274
Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt und dieses in der Folge abgewiesen wurde (oder in Fällen nach Art. 62 Abs. 1 Satz 2 BGG). Im Übrigen aber stellt das Nichteintreten auf eine Beschwerde mangels rechtzeitiger Leistung des Kostenvorschusses regelmässig keinen überspitzten Formalismus dar, sofern die Säumnisfolge – wie hier – rechtsgenüglich angedroht wurde (Urteil des Bundesgerichts 9C_715/2007). 2274 Bewilligung einer Mobilfunkantenne au
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