B. Gerichtsentscheide 2272 befindlichen Badebecken selbständig benutzen zu können. In ihrem subjektiven Empfinden dürfte allerdings die Ausgrenzung von der Badenutzung stärker augenfällig werden als vor der Realisierung der Erweiterung, als ein hindernisfreier Zugang zum Gebäude noch nicht verlangt war. Dies gelte umso mehr, als z.B. Sinnesbehinderte im Gegensatz zu Mobilitätsbehinderten auf derartige Einstiegshilfen nicht angewiesen seien; die Benützbarkeit der Gesamtanlage gehe deswegen für
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 2272
B. Gerichtsentscheide 2272
befindlichen Badebecken selbständig benutzen zu können. In ihrem subjektiven Empfinden dürfte allerdings die Ausgrenzung von der Badenutzung stärker augenfällig werden als vor der Realisierung der Erweiterung, als ein hindernisfreier Zugang zum Gebäude noch nicht verlangt war. Dies gelte umso mehr, als z.B. Sinnesbehinderte im Gegensatz zu Mobilitätsbehinderten auf derartige Einstiegshilfen nicht angewiesen seien; die Benützbarkeit der Gesamtanlage gehe deswegen für
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