B. Gerichtsentscheide 2270 1. Verwaltungsgericht 2270 Verantwortlichkeit der vormundschaftlichen Organe. Primäre Beamtenhaftung und lediglich Ausfallhaftung der Gemeinde; ohne Ausführungsgesetzgebung zu Art. 70 der Kantonsverfassung ist eine primäre Haftung der Gemeinde ausgeschlossen. Mit einer Klage gegen die Gemeinde H. wurde geltend gemacht, im Rahmen einer Beistandschaft seien haftungsbegründende Handlungen bzw. Unterlassungen die Ursache für einen im Vermögen einer Verbeiständeten en
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 2270
B. Gerichtsentscheide 2270
1. Verwaltungsgericht 2270 Verantwortlichkeit der vormundschaftlichen Organe. Primäre Beamtenhaftung und lediglich Ausfallhaftung der Gemeinde; ohne Ausführungsgesetzgebung zu Art. 70 der Kantonsverfassung ist eine primäre Haftung der Gemeinde ausgeschlossen. Mit einer Klage gegen die Gemeinde H. wurde geltend gemacht, im Rahmen einer Beistandschaft seien haftungsbegründende Handlungen bzw. Unterlassungen die Ursache für einen im Vermögen einer Verbeiständeten en
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