A. Verwaltungsentscheide 1455 1455 Entschädigung des Vormundes. Die Entschädigung ist einzelfallbezogen nach den Aufwendungen des Vormundes festzusetzen; gleichzeitig ist das Vermögen des Bevormundeten zu beachten. S. amtet als Vormund von A., der in einem Seniorenwohnheim wohnt. Die verstorbene Mutter von A. war während 27 Jahren die Lebensgefährtin von R. Da während dieser Zeit E. und S. unter einem Dach lebten, hat sich R. bereit erklärt, die Vormundschaft über A. zu übernehmen. Im Nove
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 1455
A. Verwaltungsentscheide 1455
1455 Entschädigung des Vormundes. Die Entschädigung ist einzelfallbezogen nach den Aufwendungen des Vormundes festzusetzen; gleichzeitig ist das Vermögen des Bevormundeten zu beachten. S. amtet als Vormund von A., der in einem Seniorenwohnheim wohnt. Die verstorbene Mutter von A. war während 27 Jahren die Lebensgefährtin von R. Da während dieser Zeit E. und S. unter einem Dach lebten, hat sich R. bereit erklärt, die Vormundschaft über A. zu übernehmen. Im Nove
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