A. Verwaltungsentscheide 1454 1454 Baubewilligungsverfahren. Art. 17 Abs. 2 BauV. Stützmauern. Böschungen. Grenzabstand. 3. Umstritten ist die Frage, ob die genannten Bauvorhaben (Betonmauer, Eisenblech und Terrainaufschüttungen im Grenzabstand von 1.50 m zur Nachbarparzelle bewilligungsfähig sind. a) Die Vorinstanz hat diese Frage verneint und ausgeführt, dass sowohl die bis auf 5 cm Zentimeter an die Grenze gestellte neue Betonmauer sowie das 2 cm starke Eisenblech, welche das neugestal
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 1454
A. Verwaltungsentscheide 1454
1454 Baubewilligungsverfahren. Art. 17 Abs. 2 BauV. Stützmauern. Böschungen. Grenzabstand.
3. Umstritten ist die Frage, ob die genannten Bauvorhaben (Betonmauer, Eisenblech und Terrainaufschüttungen im Grenzabstand von 1.50 m zur Nachbarparzelle bewilligungsfähig sind. a) Die Vorinstanz hat diese Frage verneint und ausgeführt, dass sowohl die bis auf 5 cm Zentimeter an die Grenze gestellte neue Betonmauer sowie das 2 cm starke Eisenblech, welche das neugestal
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