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ARGVP 2007 1453

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1453 1453 Baubewilligungsverfahren. Dachgeschoss. Ein Dach, das nur auf einer Seite die massgebliche Kniestockhöhe für Dachgeschosse ein-hält, wie es bei einem Pultdach der Fall ist, ist als Vollgeschoss und nicht als Dachgeschoss zu qualifizieren. 5.3 Zu prüfen ist, ob das oberste Stockwerk [des geplanten Ein-familienhauses] als Dachgeschoss zu qualifizieren ist. Art. 7 Abs. 1 Baureglement W. (BauR) lautet hiezu wie folgt: „Als Dachgeschoss zählt ein Stockwerk, da

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 1453

A. Verwaltungsentscheide 1453

1453 Baubewilligungsverfahren. Dachgeschoss. Ein Dach, das nur auf einer Seite die massgebliche Kniestockhöhe für Dachgeschosse ein-hält, wie es bei einem Pultdach der Fall ist, ist als Vollgeschoss und nicht als Dachgeschoss zu qualifizieren. 5.3 Zu prüfen ist, ob das oberste Stockwerk [des geplanten Ein-familienhauses] als Dachgeschoss zu qualifizieren ist. Art. 7 Abs. 1 Baureglement W. (BauR) lautet hiezu wie folgt: „Als Dachgeschoss zählt ein Stockwerk, da

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