A. Verwaltungsentscheide 1451 widerspricht, wonach die Emissionsbegrenzungen erst verschärft werden müssen, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Ein-wirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden. Da mangels vergleichbaren Objekten im Kanton bis jetzt keinesfalls feststeht oder zu erwarten ist, dass die ge-plante Anlage zu übermässigen Einwirkungen führt und der Grenzwert von 20 mg/m3 Feststoff zudem bei bestehenden Anlagen mit einem gut
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 1451
A. Verwaltungsentscheide 1451
widerspricht, wonach die Emissionsbegrenzungen erst verschärft werden müssen, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Ein-wirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden. Da mangels vergleichbaren Objekten im Kanton bis jetzt keinesfalls feststeht oder zu erwarten ist, dass die ge-plante Anlage zu übermässigen Einwirkungen führt und der Grenzwert von 20 mg/m3 Feststoff zudem bei bestehenden Anlagen mit einem gut
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