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ARGVP 2007 1450

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1450 1450 Umweltschutz. Art. 3 LRV. Art. 11 USG. Holzschnitzelfeuerung. Garantiert der Hersteller einer zugelassenen Holzschnitzelfeuerung, dass das Feuerungssystem unter Verwendung des angegebenen Brennstoffs die in der LRV festgelegten (vorsorglichen) Emissions-begrenzungen für Feuerungsanlagen einhält, sind ergänzte oder verschärfte Emissionsbegrenzungen mit Art. 11 Abs. 2 und 3 USG nur vereinbar, wenn zu erwarten ist, dass die geplante Anlage über-mässige Immissi

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2007 1450

A. Verwaltungsentscheide 1450

1450 Umweltschutz. Art. 3 LRV. Art. 11 USG. Holzschnitzelfeuerung. Garantiert der Hersteller einer zugelassenen Holzschnitzelfeuerung, dass das Feuerungssystem unter Verwendung des angegebenen Brennstoffs die in der LRV festgelegten (vorsorglichen) Emissions-begrenzungen für Feuerungsanlagen einhält, sind ergänzte oder verschärfte Emissionsbegrenzungen mit Art. 11 Abs. 2 und 3 USG nur vereinbar, wenn zu erwarten ist, dass die geplante Anlage über-mässige Immissi

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