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ARGVP 2006 3500

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

2.5 Strafprozess 3500 Verwertungsverbot der Aussagen einer Geschädigten. Teilnahmerecht und Konfrontations-anspruch verletzt (Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. d EMRK, Art. 29 und 32 Abs. 2 BV). Sachverhalt: Der Angeklagte unterhielt seit Sommer 2004 bis etwa August 2005 eine Liebesbeziehung zur Mutter von X. und hielt sich auch häufig in deren Wohnung auf. Zu den sexuellen Kontakten mit der damals noch 15-jährigen X. kam es im Sommer 2005. Der Angeklagte gibt an, es habe sich dabei um Handlung

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2006 3500

2.5 Strafprozess 3500 Verwertungsverbot der Aussagen einer Geschädigten. Teilnahmerecht und Konfrontations-anspruch verletzt (Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. d EMRK, Art. 29 und 32 Abs. 2 BV). Sachverhalt: Der Angeklagte unterhielt seit Sommer 2004 bis etwa August 2005 eine Liebesbeziehung zur Mutter von X. und hielt sich auch häufig in deren Wohnung auf. Zu den sexuellen Kontakten mit der damals noch 15-jährigen X. kam es im Sommer 2005. Der Angeklagte gibt an, es habe sich dabei um Handlung

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