Pachtvertrag wurde der Pachtbeginn auf den 1. April 1998 festgelegt und es wurde eine neunjährige Pachtdauer vorgesehen. Zu Beginn des Jahres 2006 übernahm der Gesuchsgegner von seiner Mutter die Parzelle Nr. 798, von der das Wiesland (aber auch der Wald, das Gewässer und der Weg) in eine neue Parzelle Nr. 1395 (Fläche insgesamt rund 345 Aren) abparzelliert wurde. Der Gesuchsgegner bewohnt das Haus auf der Parzelle Nr. 798. Der Gesuchsteller ist nun also Pächter des Wieslandes (Fläche gemäss GIS
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2006 3486
Pachtvertrag wurde der Pachtbeginn auf den 1. April 1998 festgelegt und es wurde eine neunjährige Pachtdauer vorgesehen. Zu Beginn des Jahres 2006 übernahm der Gesuchsgegner von seiner Mutter die Parzelle Nr. 798, von der das Wiesland (aber auch der Wald, das Gewässer und der Weg) in eine neue Parzelle Nr. 1395 (Fläche insgesamt rund 345 Aren) abparzelliert wurde. Der Gesuchsgegner bewohnt das Haus auf der Parzelle Nr. 798. Der Gesuchsteller ist nun also Pächter des Wieslandes (Fläche gemäss GIS
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