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ARGVP 2006 3485

Appenzell A.Rh. · 2007-03-27 · Deutsch AR

Kläger 3 die Legitimation zur Geltendmachung von Schadenersatz nicht zukommt. Das Kantonsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2 unter diesen Umständen abzuweisen sind. OGer 25.04.2006 Das Bundesgericht hat eine von der Klägerin 2 und dem Kläger 3 (Eltern des verletzten Kindes) gegen dieses Urteil erhobene Berufung, welche sich einzig gegen die Abweisung der von ihnen gestellten Schadenersatzbegehren richtete, mit Urteil vom 27. März 2007 abgewiesen. Dies im

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2006 3485

Kläger 3 die Legitimation zur Geltendmachung von Schadenersatz nicht zukommt. Das Kantonsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2 unter diesen Umständen abzuweisen sind. OGer 25.04.2006 Das Bundesgericht hat eine von der Klägerin 2 und dem Kläger 3 (Eltern des verletzten Kindes) gegen dieses Urteil erhobene Berufung, welche sich einzig gegen die Abweisung der von ihnen gestellten Schadenersatzbegehren richtete, mit Urteil vom 27. März 2007 abgewiesen. Dies im

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