einzureichen. Die Funktionen, die der Vermittler im Strafprozess ausübt, sind somit ebenfalls ausschliesslich kantonale Funktionen. Nach Art. 94 Abs. 1 lit. a KV wird der Vermittler von den Stimmberechtigten der Gemeinden gewählt. Trotzdem hat der Vermittler keinerlei hoheitliche Befugnisse auf Gemeindeebene. Die Wahlkreiseinteilung für bestimmte Behörden sagt für sich allein nichts darüber aus, ob es sich um eine kantonale oder eine Gemeindebehörde handelt. Auch die Mitglieder des Kantonsrates
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2006 2269
einzureichen. Die Funktionen, die der Vermittler im Strafprozess ausübt, sind somit ebenfalls ausschliesslich kantonale Funktionen. Nach Art. 94 Abs. 1 lit. a KV wird der Vermittler von den Stimmberechtigten der Gemeinden gewählt. Trotzdem hat der Vermittler keinerlei hoheitliche Befugnisse auf Gemeindeebene. Die Wahlkreiseinteilung für bestimmte Behörden sagt für sich allein nichts darüber aus, ob es sich um eine kantonale oder eine Gemeindebehörde handelt. Auch die Mitglieder des Kantonsrates
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