gemäss kantonalem Verfahrensrecht befugt gewesen, diese abweichend vom Departement zu beurteilen. 2263 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Zur Zulässigkeit und Anrechenbarkeit eines freistehend geplanten Autounterstandes (Carport) an die bereits zonenfremd genutzten Flächen. Ein Wohnhaus mit angebautem Ökonomieteil war bis etwa 1946 Teil eines Landwirtschaftsbetriebes. Danach wurde der Wohnteil als Ferienheim umgenutzt (auf einer Bruttogeschossfläche Wohnen von 294m2). Der Ökonomieteil wurde
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2006 2263
gemäss kantonalem Verfahrensrecht befugt gewesen, diese abweichend vom Departement zu beurteilen. 2263 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Zur Zulässigkeit und Anrechenbarkeit eines freistehend geplanten Autounterstandes (Carport) an die bereits zonenfremd genutzten Flächen. Ein Wohnhaus mit angebautem Ökonomieteil war bis etwa 1946 Teil eines Landwirtschaftsbetriebes. Danach wurde der Wohnteil als Ferienheim umgenutzt (auf einer Bruttogeschossfläche Wohnen von 294m2). Der Ökonomieteil wurde
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG