Anzumerken bleibt, dass dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtsverbeiständung im gerichtlichen Verfahren gewährt worden ist. VGP 02.03.2007 2261 Zustellung an Adressaten im Ausland, wenn für die Schweiz kein Zustellungsdomizil und kein Vertreter bezeichnet wurde oder bekannt ist. Über eine im Handelsregister des Kantons Appenzell A.Rh. eingetragene Gesellschaft wurde am 16. August 2002 der Konkurs eröffnet. Mit Schadenersatzverfügung vom 7. April 2004 versuchte eine Verbandsau
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2006 2261
Anzumerken bleibt, dass dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtsverbeiständung im gerichtlichen Verfahren gewährt worden ist. VGP 02.03.2007 2261 Zustellung an Adressaten im Ausland, wenn für die Schweiz kein Zustellungsdomizil und kein Vertreter bezeichnet wurde oder bekannt ist. Über eine im Handelsregister des Kantons Appenzell A.Rh. eingetragene Gesellschaft wurde am 16. August 2002 der Konkurs eröffnet. Mit Schadenersatzverfügung vom 7. April 2004 versuchte eine Verbandsau
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