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ARGVP 2006 1433

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

1433 Bauten ausserhalb Bauzone: Ein wintergartenähnlicher Anbau ist als stilfremdes Element zu bezeichnen, womit für diesen keine nachträgliche Bewilligung erteilt werden kann. a) Nach Art. 112 Abs. 1 BauG haben sich Bauten und Anlagen so in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dieses generelle Eingliederungsgebot wird in Art. 112 Abs. 2 BauG für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone konkretisiert. Demnach haben sich Neubauten, Umb

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2006 1433

1433 Bauten ausserhalb Bauzone: Ein wintergartenähnlicher Anbau ist als stilfremdes Element zu bezeichnen, womit für diesen keine nachträgliche Bewilligung erteilt werden kann. a) Nach Art. 112 Abs. 1 BauG haben sich Bauten und Anlagen so in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dieses generelle Eingliederungsgebot wird in Art. 112 Abs. 2 BauG für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone konkretisiert. Demnach haben sich Neubauten, Umb

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