B. Gerichtsentscheide 3478 2.5 Öffentliches Recht 3478 Anwalt/Anwältin. Verletzung von Berufspflichten. Verpassen einer Frist in der Regel disziplinarrechtlich irrelevant. Aus den Erwägungen: Zu beurteilen ist vorliegend, ob RA X. infolge Verpassens der 14-tägigen Appellationsfrist in einer Strafsache eine Berufsregel nach Art. 12 BGFA verletzt hat. Die Generalklausel von Art. 12 lit. a BGFA be-stimmt, dass Anwältinnen und Anwälte ihren Beruf sorgfältig und ge-wissenhaft auszuüben habe
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 3478
B. Gerichtsentscheide 3478
2.5 Öffentliches Recht 3478 Anwalt/Anwältin. Verletzung von Berufspflichten. Verpassen einer Frist in der Regel disziplinarrechtlich irrelevant. Aus den Erwägungen: Zu beurteilen ist vorliegend, ob RA X. infolge Verpassens der 14-tägigen Appellationsfrist in einer Strafsache eine Berufsregel nach Art. 12 BGFA verletzt hat. Die Generalklausel von Art. 12 lit. a BGFA be-stimmt, dass Anwältinnen und Anwälte ihren Beruf sorgfältig und ge-wissenhaft auszuüben habe
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