B. Gerichtsentscheide 3471 abgefunden. Auch der sich als Kläger 2 am Verfahren bei der Vorin-stanz beteiligende SMUV Ostschweiz hat gegen die Abweisung der Ansprüche für den Juli 2004, in die er durch seine Zahlung subrogiert war, nicht appelliert. Damit ist dieser Teil des Urteils der Vorinstanz rechtskräftig geworden und die Arbeitslosenkasse des SMUV Ost-schweiz kann gegenüber der Beklagten nichts mehr fordern. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2004 hat die Arbeitslosenkasse des SMUV Ostsc
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 3471
B. Gerichtsentscheide 3471
abgefunden. Auch der sich als Kläger 2 am Verfahren bei der Vorin-stanz beteiligende SMUV Ostschweiz hat gegen die Abweisung der Ansprüche für den Juli 2004, in die er durch seine Zahlung subrogiert war, nicht appelliert. Damit ist dieser Teil des Urteils der Vorinstanz rechtskräftig geworden und die Arbeitslosenkasse des SMUV Ost-schweiz kann gegenüber der Beklagten nichts mehr fordern. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2004 hat die Arbeitslosenkasse des SMUV Ostsc
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