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ARGVP 2005 3463

Appenzell A.Rh. · 2002-02-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3463 3463 Arbeitsvertrag. Teilklage. Ehrverletzung gegenüber Vorgesetztem als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung (Art. 337 OR). Art. 341 OR infolge Einigung auf einen Monatslohn in casu nicht verletzt. Sachverhalt: Im Mai 1999 hat der Kläger bei der Beklagten die Stelle als Sekre-tär angetreten. Auf den 1. Februar 2002 wurde er als Mitarbeiter in die Amtsstelle Y. versetzt. Für diese neue Tätigkeit wurde am 7. Novem-ber 2001 ein schriftlicher Einzel-Arbeit

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 3463

B. Gerichtsentscheide 3463

3463 Arbeitsvertrag. Teilklage. Ehrverletzung gegenüber Vorgesetztem als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung (Art. 337 OR). Art. 341 OR infolge Einigung auf einen Monatslohn in casu nicht verletzt. Sachverhalt: Im Mai 1999 hat der Kläger bei der Beklagten die Stelle als Sekre-tär angetreten. Auf den 1. Februar 2002 wurde er als Mitarbeiter in die Amtsstelle Y. versetzt. Für diese neue Tätigkeit wurde am 7. Novem-ber 2001 ein schriftlicher Einzel-Arbeit

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