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ARGVP 2005 3462

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3462 3462 Arbeitsvertrag. Konsum von Cannabis und Alkohol am Arbeitsplatz als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung einer Service-Angestellten (Art. 337 OR). Aus den Erwägungen: 1. Gemäss Art. 337 OR kann der Arbeitgeber wie der Arbeitneh-mer jederzeit das Arbeitsverhältnis aus wichtigen Gründen fristlos auflösen (Abs. 1). Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbei

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 3462

B. Gerichtsentscheide 3462

3462 Arbeitsvertrag. Konsum von Cannabis und Alkohol am Arbeitsplatz als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung einer Service-Angestellten (Art. 337 OR). Aus den Erwägungen: 1. Gemäss Art. 337 OR kann der Arbeitgeber wie der Arbeitneh-mer jederzeit das Arbeitsverhältnis aus wichtigen Gründen fristlos auflösen (Abs. 1). Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbei

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