B. Gerichtsentscheide 3461 3461 Arbeitsvertrag. Gerechtfertigte fristlose Kündigung (Art. 337 OR). Enthält ein Arbeitsvertrag die Bestimmung, dass Alkoholkonsum wäh-rend der Arbeitszeit einen Grund für eine fristlose Entlassung darstellt, bindet dies den Richter nicht. Der Richter hat vielmehr im Einzelfall zu entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht. Vor dem Hin-tergrund, dass dem Arbeitgeber vor der Anstellung des Arbeitnehmers bekannt war, dass dieser früher ein Alkoholpro
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 3461
B. Gerichtsentscheide 3461
3461 Arbeitsvertrag. Gerechtfertigte fristlose Kündigung (Art. 337 OR). Enthält ein Arbeitsvertrag die Bestimmung, dass Alkoholkonsum wäh-rend der Arbeitszeit einen Grund für eine fristlose Entlassung darstellt, bindet dies den Richter nicht. Der Richter hat vielmehr im Einzelfall zu entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht. Vor dem Hin-tergrund, dass dem Arbeitgeber vor der Anstellung des Arbeitnehmers bekannt war, dass dieser früher ein Alkoholpro
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