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ARGVP 2005 3459

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3459 bestimmungen einfach nicht mehr anzuwenden. Eine Änderung könn-te nur durch eine Gesetzesänderung erreicht werden. 2. Die Klägerin verlangt überdies, die Beklagten seien zu ver-pflichten, die für ihren Sohn in der Zeit von Oktober 2004 bis Ende Mai 2005 bereits ausgerichteten Fürsorgeleistungen von Fr. 18'000.-- innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Urteils zurückzuzahlen. Die Beklagten machen geltend, die Klägerin habe es unterlassen, die Bezahlung des geforderten

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 3459

B. Gerichtsentscheide 3459

bestimmungen einfach nicht mehr anzuwenden. Eine Änderung könn-te nur durch eine Gesetzesänderung erreicht werden. 2. Die Klägerin verlangt überdies, die Beklagten seien zu ver-pflichten, die für ihren Sohn in der Zeit von Oktober 2004 bis Ende Mai 2005 bereits ausgerichteten Fürsorgeleistungen von Fr. 18'000.-- innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Urteils zurückzuzahlen. Die Beklagten machen geltend, die Klägerin habe es unterlassen, die Bezahlung des geforderten

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