opencaselaw.ch

ARGVP 2005 2258

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2258 Abs. 2 lit. e des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt (BGBM, SR 943.02) stützen kann. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Vorin-stanz das Kriterium Lehrlingsausbildung zulässigerweise in die Aus-schreibungsunterlagen aufgenommen und dass sie ihm mit der Ge-wichtung von lediglich 10% die in Lehre und Rechtsprechung postu-lierte untergeordnete Bedeutung zugemessen hat. Dass die Vorin-stanz das zulässige Kriterium sodann rechtsgleich auf alle Bewerber angewendet hat,

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 2258

B. Gerichtsentscheide 2258

Abs. 2 lit. e des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt (BGBM, SR 943.02) stützen kann. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Vorin-stanz das Kriterium Lehrlingsausbildung zulässigerweise in die Aus-schreibungsunterlagen aufgenommen und dass sie ihm mit der Ge-wichtung von lediglich 10% die in Lehre und Rechtsprechung postu-lierte untergeordnete Bedeutung zugemessen hat. Dass die Vorin-stanz das zulässige Kriterium sodann rechtsgleich auf alle Bewerber angewendet hat,

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG