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ARGVP 2005 2255

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2255 gesichert ist. Weil eine hinreichende Erschliessung der bestehenden und der geplanten Überbauung nicht nur tatsächlich genügen, son-dern auch rechtlich gesichert sein muss, kann die strassenmässige Erschliessung des Baugrundstückes für die 20 zusätzlich geplanten Wohneinheiten derzeit nicht als hinreichend gesichert bezeichnet werden. Eine hinreichende Zufahrt würde voraussetzen, dass die Eigentümer auch der bestehenden Bauten im Quartier rechtlich nicht von der Mit

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 2255

B. Gerichtsentscheide 2255

gesichert ist. Weil eine hinreichende Erschliessung der bestehenden und der geplanten Überbauung nicht nur tatsächlich genügen, son-dern auch rechtlich gesichert sein muss, kann die strassenmässige Erschliessung des Baugrundstückes für die 20 zusätzlich geplanten Wohneinheiten derzeit nicht als hinreichend gesichert bezeichnet werden. Eine hinreichende Zufahrt würde voraussetzen, dass die Eigentümer auch der bestehenden Bauten im Quartier rechtlich nicht von der Mit

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