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ARGVP 2005 2254

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2254 der Vorinstanz zuzustimmen, dass es nicht ihre Aufgabe sein kann, bei jedem Versicherten nachzuforschen, ob er Kinder und daher einen allfälligen Anspruch auf Kinderzulagen haben könnte. Die Aufklä-rungspflicht der Vorinstanz war mit der Unterstellung unter die Versi-cherungspflicht für Kinderzulagen, dem Hinweis auf entsprechende Beitragspflicht sowie allfällige Anspruchsberechtigung (falls der Versi-cherte Kinder hat) erfüllt. Anschliessend war es Sache des Versic

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 2254

B. Gerichtsentscheide 2254

der Vorinstanz zuzustimmen, dass es nicht ihre Aufgabe sein kann, bei jedem Versicherten nachzuforschen, ob er Kinder und daher einen allfälligen Anspruch auf Kinderzulagen haben könnte. Die Aufklä-rungspflicht der Vorinstanz war mit der Unterstellung unter die Versi-cherungspflicht für Kinderzulagen, dem Hinweis auf entsprechende Beitragspflicht sowie allfällige Anspruchsberechtigung (falls der Versi-cherte Kinder hat) erfüllt. Anschliessend war es Sache des Versic

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