B. Gerichtsentscheide 2248 1. Verwaltungsgericht 2248 Verfahren. Die Parteien sind nach neuem Recht im Einsprachever-fahren berechtigt, bis zum Entscheid der Behörde neue Begehren zu stellen und sich auf neue Tatsachen und Beweismittel zu berufen (Art. 14 Abs. 1 VRPG). Aus den Erwägungen: 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der prozessua-len Voraussetzungen ergibt, dass das Verwaltungsgericht nach Art. 54 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, bGS 143.1) zur
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 2248
B. Gerichtsentscheide 2248
1. Verwaltungsgericht 2248 Verfahren. Die Parteien sind nach neuem Recht im Einsprachever-fahren berechtigt, bis zum Entscheid der Behörde neue Begehren zu stellen und sich auf neue Tatsachen und Beweismittel zu berufen (Art. 14 Abs. 1 VRPG). Aus den Erwägungen: 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der prozessua-len Voraussetzungen ergibt, dass das Verwaltungsgericht nach Art. 54 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, bGS 143.1) zur
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